Suchfunktion
Wer einen
Beratungshilfeschein beantragen möchte,
muss folgende Unterlagen bei der hiesigen Rechtsantragstelle
(Öffnungszeiten siehe bei Wegweiser/Öffnungszeiten)
vorlegen:
- aktuelle
Nachweise über monatl. Einkommen vom Vormonat der
Antragstellung
(Lohnzettel, Rentenbescheid, ALG- Bescheid, SGB-Bescheid
samt Berechnungsbogen)
- aktuelle Nachweise über monatl. regelmäßige
Ausgaben
( Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten zwei Monate,
Kreditvertrag...)
- Unterlagen
über das rechtliche Problem, bisheriger Schriftverkehr
- Reisepass oder Personalausweis
- Vollmacht bei Vertretung
- bei Selbstständigen ist der letzte Steuerbescheid
vorzulegen