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Wer einen Beratungshilfeschein beantragen möchte,
muss folgende Unterlagen bei der hiesigen Rechtsantragstelle
(Öffnungszeiten siehe bei Wegweiser/Öffnungszeiten)
vorlegen:

- aktuelle Nachweise über monatl. Einkommen vom Vormonat der Antragstellung
  (Lohnzettel, Rentenbescheid, ALG- Bescheid, SGB-Bescheid samt Berechnungsbogen)
- aktuelle Nachweise über monatl. regelmäßige Ausgaben
  ( Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten zwei Monate, Kreditvertrag...)
- Unterlagen über das rechtliche Problem, bisheriger Schriftverkehr
- Reisepass oder Personalausweis
- Vollmacht bei Vertretung   
- bei Selbstständigen ist der letzte Steuerbescheid vorzulegen

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