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Strafprozess
Die Organisation strafrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das strafprozessuale Verfahren in der Strafprozessordnung geregelt.
Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zur Ahndung von Straftaten. Ziel eines solchen Verfahrens ist hiernach vorrangig das Feststellen von Straftaten und in dessen Folge das Verhängen von Geld- oder Freiheitsstrafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Das deutsche Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte.
Zunächst werden bei einem Anfangsverdacht einer Straftat Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft geführt.
Stellt sich nach den Ermittlungen heraus, dass
eine Straftat begangen wurde, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei weniger schweren Taten, bei denen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit
Bewährung zu erwarten ist, beantragt sie ggf. einen sogenannten Strafbefehl.
In Anklage und Strafbefehl werden die Personalien und der Vorwurf, der gegen eine bestimmte Person erhoben wird, zusammen mit dem Ermittlungsergebnis und den Beweisen, also Zeugen, Urkunden, Sachverständigen, etc. dem Gericht mitgeteilt.