Suchfunktion
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ludwigsburg
Die Anschrift der Haupt- und Nebengebäude lautet:
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Str. 39
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax: 07141 4987-6050
Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiten sind unsere Mitarbeiter in der Regel erreichbar.
Im Fachbereich Betreuung ist das Hauptgebäude für folgendes zuständig:
Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie für die Anordnung eines
Einwilligungsvorbehalts.
Für weitere Informationen rund um das Amtsgericht, klicken Sie hier .
Außenstelle Nachlass- und Betreuungsgericht:
Schillerstraße 12
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax : 07141 4987-5055
Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag
und Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Es besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen in
den
Fachbereichen Nachlass und Betreuung.
Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren
Bearbeitungszeiten
und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von telefonischen Anfragen
zum Stand der Bearbeitung ab!
Öffnungszeiten
der Infothek:
Dienstag
bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Eine
vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07141/4987-5017 ist erforderlich.
Informationen
zu den Aufgaben der Infothek finden Sie hier.
Für
Informationen zum Verfahrensablauf und den Antragsformularen
der
Betreuungsabteilung klicken Sie hier;
der
Nachlassabteilung klicken Sie hier.
Um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) weiterhin einzudämmen und die Verfahrensbeteiligten vor einer Infektion zu schützen, gelten die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen:
1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind oder die nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung
verpflichtet sind, dürfen das Amtsgericht Ludwigsburg nur betreten, sofern sie durchgehend eine medizinische Maske oder eine
Atemschutzmaske tragen.
Zum Betreten des Dienstgebäudes wird nur zugelassen, wer sich einer Durchsuchung unterzieht und keine unzulässigen
Gegenstände bei sich trägt.
Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen wird durch Einlasskontrollen der Wachtmeister im Dienstgebäude der Schorndorfer
Straße 39 sowie den anderen Dienstgebäuden gewährleistet. Verfahrensbeteiligten wird angeraten, entsprechende Wartezeiten
einzuplanen.
2. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen
Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, sich vor oder nach ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten. Es wird gebeten, zu anderen Personen vor und in den Gerichtsgebäuden ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und den Aufzug nur einzeln zu benutzen. Die Einhaltung der Hust- und Niesregeln, eine gute Händehygiene, das Nutzen der Desinfektionsmittelspender und regelmäßiges Lüften wird empfohlen.
3. Masken
Allen Personen in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude wird das Tragen einer
medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) empfohlen.
Dies gilt auch für die Verfahrensbeteiligten und Zuhörer während einer Gerichtsverhandlung; die dort geltenden Regelungen
treffen jedoch die Richter*innen, Rechtspfleger*innen und Bezirksnotar*innen.
4. Schutzmaßnahmen in den Sitzungssälen
Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten stehen Abtrennungen durch Plexiglasscheiben zur Verfügung. Für Besucher ist die Sitzordnung so gestaltet, dass der notwendige Abstand gewahrt ist; es besteht deswegen aber nur ein eingeschränktes Platzangebot. Für eine gute Durchlüftung der Sitzungssäle wird Sorge getragen.
Zur Einsicht in die Hausverfügungen der Direktorin des Amtsgerichts vom 14. Dezember, klicken Sie hier.
Das Hinweisblatt für Prozessbeteiligte und Besucher zu den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, finden Sie hier.
Zu den aktuellen Situationen der Zwangsversteigerungsabteilung
und Rechtsantragsstelle, klicken Sie auf die Abteilungen.
Im Hinblick auf die im Landkreis Ludwigsburg gravierende Corona-Pandemie werden Besucher darauf hingewiesen, dass viele Anträge auch schriftlich gestellt werden können, z.B. in Beratungshilfe, Nachlasssachen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einreichung von Anträgen per E-Mail keine wirksame Prozesserklärung darstellt.
