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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ludwigsburg
Um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) weiterhin einzudämmen und die Verfahrensbeteiligten vor einer Infektion zu schützen, gelten die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen:
1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
Es besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot zu den Gebäuden des Amtsgerichts für Personen mit Symptomen einer
Corona-Erkrankung oder die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg bzw. der Coronavirus-Einreiseverordnung
des Bundes zur häuslichen Quarantäne verpflichtet sind.
Zum Betreten des Dienstgebäudes wird nur zugelassen, wer sich einer Durchsuchung unterzieht, keine unzulässigen Gegenstände
bei sich trägt, nicht zu dem oben beschriebenen Personenkreis gehört und wer eine medizinische Maske trägt.
Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen wird durch tagtägliche Einlasskontrollen der Wachtmeister im Dienstgebäude der
Schorndorfer Straße 39 sowie durch regelmäßige Kontrollen der Wachtmeister in den anderen Dienstgebäuden
gewährleistet. Verfahrensbeteiligten wird angeraten, entsprechende Wartezeiten einzuplanen.
2. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen
Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, sich vor oder nach ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten. Zu anderen Personen ist vor und in den Gerichtsgebäuden ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Aufzug ist nur einzeln zu benutzen. Die Husten- und Niesregeln (Niesen/Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten. Die Desinfektionsmittelspender an den Gebäudeeingängen und in den Verhandlungssälen sind zu nutzen. Räume sind ausreichend und regelmäßig zu lüften. Die Einhaltung der Vorgaben wird im Rahmen regelmäßiger Bestreifungen der Dienstgebäude durch die Wachtmeister kontrolliert. Die Reinigungsintervalle und die Reinigungsintensität wurden in allen Dienstgebäuden bereits im April 2020 erhöht und werden so beibehalten.
3. Maskenpflicht
Alle Personen müssen in den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen der Gerichtsgebäude eine medizinische Maske
(OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen. Besucher sind in der Regel nur dann von der Maskenpflicht befreit, wenn sie ein
begründetes ärztliches Attest im Original vorlegen. Ein Attest, in dem ausschließlich "gesundheitliche Gründe" ohne
Konkretisierung angeführt sind, reicht in der Regel nicht aus.
Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten und Zuhörer während einer Gerichtsverhandlung; die dort geltenden Regelungen
treffen die Richter*innen, Rechtspfleger*innen und Bezirksnotar*innen.
Im nichtöffentlichen Bereich ist das Tragen einer medizinischen Maske grundsätzlich Pflicht.
4. Schutzmaßnahmen in den Sitzungssälen
Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten stehen Abtrennungen durch Plexiglasscheiben zur Verfügung. Für Besucher ist die Sitzordnung so gestaltet, dass der notwendige Abstand gewahrt ist; es besteht deswegen aber nur ein eingeschränktes Platzangebot. Für eine gute Durchlüftung der Sitzungssäle wird Sorge getragen.
Zur Einsicht in die Hausverfügungen des Direktors des Amtsgerichts vom 01. April, klicken Sie hier.
Die Ergänzung der Hausverfügung vom 26. Mai bezüglich der Gestattung des Zutritts für Besucher der
Dienstgebäude des Amtsgerichts ohne medizinische Maske und Atemschutz finden Sie hier.
Das Hinweisblatt für Prozessbeteiligte und Besucher zu den aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, finden Sie hier.
Zu den aktuellen Situationen der Zwangsversteigerungsabteilung
und Rechtsantragsstelle, klicken Sie auf die Abteilungen.
Warnhinweis zu betrügerischen Anrufen und Rechnungen
Seit geraumer Zeit kommt es zu betrügerischen Anrufen, die angeblich von Justizbehörden des Landes Baden-Württemberg
getätigt werden.
Zudem werden Gebührenrechnungen versandt, die unter missbräuchlichem Abdruck des Bundesadlers, zur Zahlung auffordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zahlungsaufforderungen der Justizbehörden stets schriftlich über den Postweg erfolgen und
Zahlungen nur an die Landesoberkasse Baden-Württemberg zu leisten sind.
Leisten Sie nicht an Drittanbieter und setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit dem jeweiligen Gericht in Verbindung, bevor Sie Zahlungen
tätigen.
Es wird angeraten, die Warnhinweise der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz zu beachten und bei
Betrugsfällen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten.
Im Hinblick auf die im Landkreis Ludwigsburg gravierende Corona-Pandemie werden Besucher darauf hingewiesen, dass viele Anträge auch schriftlich gestellt werden können, z.B. in Beratungshilfe, Nachlasssachen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage.
Die Anschrift des Haupt-und der Nebengebäude lautet:
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Str. 39
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax: 07141 4987-6050
Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiten sind unsere Mitarbeiter in der Regel erreichbar.
Im Fachbereich Betreuung ist das Hauptgebäude für folgendes zuständig:
Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie für die Anordnung eines
Einwilligungsvorbehalts.
Für weitere Informationen rund um das Amtsgericht, klicken Sie hier .
Außenstelle Nachlass- und Betreuungsgericht:
Schillerstraße 12
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax : 07141 4987-5055
Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15.30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiten sind unsere Mitarbeiter in der Regel erreichbar.
Öffnungszeiten der Infothek:
Dienstag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07141/4987-5017 ist erforderlich.
Informationen zu den Aufgaben der Infothek finden Sie hier.
Für mehr Details zu den Adressen und Öffnungszeiten
der Betreuungsabteilung klicken Sie hier;
für mehr Details zur Nachlassabteilung klicken Sie hier.
