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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat alle gerichtlichen Zuständigkeiten eines Amtsgerichts insbesondere:
- Zivilsachen, ausgenommen das beim Amtsgericht Stuttgart zentralisierte Mahnverfahren
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Familiensachen
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- Nachlasssachen
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- Betreuungsangelegenheiten
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- Erwachsenen- und Jugendstrafsachen sowie Bußgeldsachen
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- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
ausgenommen das beim AG Böblingen konzentrierte Landwirtschaftsgericht
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung für die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigsburg und Backnang
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- Insolvenzverfahren für die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigsburg, Backnang und Leonberg
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- Die Führung des Handels- u.
Vereinsregisters erfolgt durch
das Amtsgericht Stuttgart
Tel: 0711 921-3660,
täglich von 9:00 Uhr bis 11:45 Uhr.
Mo-Do 13:00 bis 15:30 Uhr
- Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Für unaufschiebbare Eilfälle außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.