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Mahnverfahren
Mahnsachen werden in Baden-Württemberg ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet.
Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche Anträge müssen nach den gesetzlichen Vorschriften auf besonderen Vordrucken eingereicht werden, die Sie im Schreibwarenhandel erhalten (Vordruck Mahnbescheid für das automatisierte Verfahren). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe; Auskünfte erteilt auch die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Senden Sie die Vordrucke an das
Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung
Postfach 10 60 07
70049 Stuttgart
- Den Antrag können Sie auch über den Online-DienstElektronisches Mahnverfahren auf dem Bildschirm mit dem amtlichen Vordruck erstellen, ausdrucken und an das Amtsgericht Stuttgart senden (s.o.).
- Über den Online-Dienst kann der Antrag auch signiert und verschlüsselt über das Internet an das Amtsgericht Stuttgart übermittelt werden.
Wohnt Ihr Schuldner nicht in Deutschland, kommt unter Umständen die Durchführung eines Europäischen Mahnverfahrens in Betracht. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage von Service-bw.