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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ludwigsburg
Amtsgericht Ludwigsburg
(Haupt- und Nebengebäude)
Schorndorfer Str. 39
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax: 0800 66449281606
E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Eingangsbestätigungen werden nicht versandt!
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Gerichtsvollzieherverteilerstelle:
Für die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gibt es eine
gesonderte SAFE-ID.
Bitte reichen Sie Ihre Vollstreckungsaufträge mit der neuen SAFE-ID ein.
Rechtsantragsstelle:
Anträge oder Erklärungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung
aufgenommen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin unter der Telefonnummer 07141/4987-6200.
Telefonzeiten für die Terminvergabe:
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Richterliche Betreuungsabteilung:
Im Fachbereich Betreuung ist das Hauptgebäude für folgendes zuständig:
Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie für die Anordnung eines
Einwilligungsvorbehalts.
Für weitere Informationen rund um das Amtsgericht, klicken Sie hier .
Nachlass- und Betreuungsgericht
(Außenstelle)
Schillerstraße 12
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax : 0800 66449281590
E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de
Eingangsbestätigungen werden nicht versandt!
Telefonsprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Öffnungszeiten
der Infothek der Nachlass- und Betreuungsabteilung
Dienstag
bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Eine
vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07141/4987-5017 ist erforderlich.
Informationen
zu den Aufgaben der Infothek finden Sie hier.
Für
Informationen zum Verfahrensablauf und den Antragsformularen
der
Betreuungsabteilung klicken Sie hier;
der
Nachlassabteilung klicken Sie hier.
Zur Einsicht in die Hausverfügungen der Direktorin des Amtsgerichts klicken Sie hier.
Zu den aktuellen Situationen der Zwangsversteigerungsabteilung
und Rechtsantragsstelle, klicken Sie auf die Abteilungen.
Besucher werden darauf hingewiesen, dass viele Anträge auch schriftlich gestellt werden können, z.B. in Beratungshilfe, Nachlasssachen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einreichung von Anträgen per E-Mail keine wirksame Prozesserklärung darstellt.





